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Mehr als gute Pflege: Altenpflege

Ausbildung


Die Altenpflege-Ausbildung

Die medizinische und pflegerische Forschung und Praxis fordern für die über 65-Jährigen eine genau auf diese Altersgruppe und ihre emotionalen, sozialen, und medizinischen Bedürfnisse sowie die noch vorhandenen Ressourcen ausgerichtete Behandlung und Pflege. Genauso wie Kinder in körperlicher, geistiger und sozialer Entwicklung besondere Anforderungen an die sie versorgenden und behandelnden Ärzte und professionell Pflegenden stellen, ist dies auch bei Älteren der Fall. Die Medizin trägt diesem Umstand mit der zunehmenden Ausrichtung, z.B. in der Inneren Medzin zum Geriater und in der Psychiatrie zum Gerontopsychiater, an den Notwendigkeiten einer Versorgung Älterer Rechnung.

Ein Exportschlager !

Die Altenpflege und die Altenpflegeausbildung in Deutschland hat sich diesen Anforderungen schon vor Jahrzehnten gestellt und ein Berufsbild entwickelt, das inzwischen auch in den europäischen Nachbarstaaten als vorbildhaft gilt. So hat Schweden eine 3-jährige Altenpflegeausbildung eingeführt.

Das Interesse an der deutschen Altenpflege-Ausbildung ist groß. Immer wieder begrüßt der DBVA interessierte Fachleute und stellt die Ausbildung und Situation in Deutschland dar, wie hier Anfang März 2012 mit einer japanischen Delegation.

Das Deutsche Versorgungssystem ist in die Bereiche der Akut- und Langzeitversorgung gegliedert. So ist es notwendig und sinnhaft auf besonders zu erwerbende Kompetenzen abzuzielen. Die Krankenpflege, mit ihrem Hauptaugenmerk auf akute Erkrankungen und oft in einem hochtechnisierten Umfeld durchzuführender Pflege und Behandlung, muss über ein anderes spezialisiertes Wissen verfügen, als die zur Versorgung meist multimorbider älterer Menschen.
In der Langzeitbetreuung alter Menschen gilt es nicht nur die entsprechenden Fachkompetenzen, sondern auch methodische Kompetenzen zu erlangen. So muss eine Altenpflegefachkraft in der Lage sein (bei vorhandener Arztferne), auftauchende Symptome zu erkennen und Bedarfe entsprechend einzuschätzen.

Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege

Die Bundesregierung hat die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ initiiert, an der der DBVA zusammen mit anderen mitarbeitet. Im Dezember 2012 ist mit der Unterzeichnung des Vereinbarungstextes zu dieser Gemeinschaftsinitiative von rund 30 Partnern von Bund, Ländern und Verbänden der Startschuss für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen bis Ende 2015 gefallen.

-> Pressemitteilung des DBVA

Zu den vielfältigen Zielvereinbarungen dieses ersten Ausbildungspaktes in der Altenpflege gehören u. a. die jährliche stufenweise Steigerung der Altenpflegeausbildungszahlen um zehn Prozent, die befristete Wiedereinführung der dreijährigen Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit bei gleichzeitiger Ausweitung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung bei entsprechenden Vorkenntnissen, die Nachqualifizierung von bis zu 4.000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zur Altenpflegefachkraft, die Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes z. B. durch verbesserte Gesundheitsförderung, einen ausgewogeneren Personalmix, leistungsgerechte Vergütung und eine gemeinsame Kampagne zur verstärkten Wertschätzung dieses Berufsfeldes in der Gesellschaft.

Als eine zentrale Verpflichtung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege ist im März 2013 das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege durch die Stärkung der beruflichen Weiterbildung. Durch die gesetzlichen Regelungen werden die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung für berufliche Weiterbildungen durch eine Änderung des Paragraph 7 Altenpflegegesetz ausgebaut und die erneute, auf drei Jahre befristete Vollfinanzierung (Umschulungseintritte zwischen dem 01.04.2013 und dem 31.03.2016) auch von nicht verkürzbaren beruflichen Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter
ermöglicht.

Als Teil der Offensive hat zeitgleich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung das “ Beratungsteam Altenpflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben seine Arbeit aufgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams beraten vor Ort in allen Regionen Deutschlands Pflegeeinrichtungen, Altenpflegeschulen sowie alle an der Altenpflegeausbildung Interessierte zu bundes- und landesrechtlichen Fragen und organisieren Ausbildungsverbünde sowie Netzwerke. Unter:

http://www.altenpflegeausbildung.net/startseite/beratungsteam-altenpflegeausbildung.html

Beantwortet das Beratungsteam gerne alle Anfragen.

Weiterentwicklung der Pflegeberufe/Generalistsiche Ausbildung

Im März 2010 wurde unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeri-ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ auf Fachebene eingesetzt. Die Arbeitsgruppe legte am 2.3.2012 ihre Eckpunkte vor, sie schlägt folgende grundlegende Weichenstellungen vor:

  1. Es wird ein neues Pflegeberufegesetz geschaffen, das das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ablöst.
  2. Die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Kranken-pflegeausbildung und die Gesundheits- und Kinderkranken-pflegeausbildung werden zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt und als berufliche Ausbildung in Teil 1 des Gesetzes geregelt.
  3. Es wird eine neue akademische Ausbildung eingeführt, die in Teil 2 des Gesetzes geregelt wird.

Das würde bedeuten, das die jetzige eigenständige 3 jährige Altenpflegeausbildung,mit den Ausbildungszielen nach § 3 des Altenpflegegesetz:

(1) Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

  1. die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere denmedizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
  2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
  3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
  4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
  5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
  6. die umfassende Begleitung Sterbender,
  7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind,
  8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
  9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
  10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger geschafft wird.

Vor dem Hintergrund des schon seit Jahren beklagten, bestehenden Mangel an AltenpflegerInnen, steht der DBVA einer Umstrukturierung der qualifizierten Fachausbildung zur Altenpflege hin zu einer generalistischen Ausbildung aus inhaltlichen und praktischen Gründen ablehnend gegenüber. Vor diesem Hintergrund hält der DBVA auch die Forderung nach der Schaffung eines einheitlichen Pflegeberufes, für die Lösung der jetzt anstehenden Herausforderungen als nicht zielführend.